Handelsvertreter
Wer Handel treibt, bedient sich nicht selten Handlungsgehilfen oder Absatzhelfern. Die Abgrenzung vom Handelsvertreter als Absatzhelfer gem. § 84 HGB vom Handlungsgehilfen, Handlungsbevollmächtigten oder Absatzmittler oder auch vom abhängig Beschäftigten ist unser täglich Brot. Wie unterscheidet man Einfirmen- von Mehrfirmenvertreter? Bin ich Abschluß- oder Vermittlungsvertreter? Bezirksvertreter oder Kundenkreisvertreter? Welche rechtlichen Folgen hat das eine oder andere?
Wann entsteht mein Provisionsanspruch? Wann verliere ich meinen Provisionsanspruch? Lohnt sich Honorarberatung? Was ist eine Kostenausgleichsvereinbarung? Was ist mit meinem Provisionsanspruch, wenn ich ausscheide?
All diese Fragen beschäftigen sowohl die Unternehmen, welche sich beim Handeltreiben und / oder im Vertrieb eigener Mitarbeiter bedienen als auch die im Vertrieb tätigen Mitarbeiter. Für beide Seiten stehen wir dank jahrelanger Erfahrung auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts beratend, streitschlichtend als auch streitend mit unserer Expertise zur Verfügung.